1. Veranstalterin und Geltungsbereich
Die Traumautoverlosung ist eine Lotterie mit geringen Gefährdungspotential und wird von der Dreamify gGmbH, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg (im Folgenden „Veranstalterin“), im gesamten Bundesgebiet veranstaltet. Die Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sowie des jeweils veröffentlichten Spielplans. Der mit der Traumautoverlosung erzielte Reinertrag wird satzungsgemäß gemeinnützig verwendet.
Die Lotto24 AG („LOTTO24“) ist von der Veranstalterin mit der Durchführung der Traumautoverlosung beauftragt. Daneben wird LOTTO24 als behördlich genehmigten gewerbliche Spielvermittlerin tätig.
2. Spielprinzip der Traumautoverlosung
Die Traumautoverlosung ist eine periodisch stattfindende Soziallotterie. Innerhalb eines festgelegten Verlosungszeitraums („Season“) werden mehrere Ziehungen mit Sach- und Geldgewinnen durchgeführt. Jede Ziehung besitzt dabei ein vorab festgelegtes, unveränderliches Kontingent an maximal verfügbaren Losen („Loskontingent“) sowie vorab festgelegte Gewinne, die aus Sach- und/oder Geldgewinnen bestehen können. Für jede Ziehung gibt es einen oder ggf. mehrere garantierte Gewinner. Für die Teilnahme werden verschiedene Losarten (siehe hierzu unter Ziffer 4) angeboten.
Es gibt drei Arten von Ziehungen:
2.1 Super Car-Ziehungen
Verlosung eines außergewöhnlichen Kraftfahrzeugs sowie ggf. zusätzlicher Geldgewinne. Pro Season findet mindestens eine Super Car-Ziehung statt.
2.2 Hero Car-Ziehungen
Verlosung eines Mittelklasse- oder Premiumfahrzeugs sowie ggf. zusätzlicher Sach- oder Geldgewinne. Pro Season können mehrere HeroCar-Ziehungen stattfinden.
2.3 Micro-Ziehungen
Verlosung kleinerer Sachgewinne (z. B. Warenpreise, Zubehör, Erlebnisgutscheine) oder Geldgewinne. Pro Season können mehrere Micro-Ziehungen stattfinden.
2.4 Gewinnplan
Vor Beginn jeder Season veröffentlicht die Veranstalterin einen verbindlichen Gewinnplan. Dieser enthält die jeweils stattfindenden Ziehungen sowie insbesondere die dazugehörigen
Lospreise (Teilnahmeentgelt inkl. Servicegebühr)
Loskontigent
Verlosungszeiträume
Ziehungstermine
Gewinne
Ergebniskommunikationen
Der Gewinnplan wird vor Start des jeweiligen Verlosungszeitraums auf der Internetseite der Veranstalterin veröffentlicht.
2.5 Spielteilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch den Erwerb von Losen bzw. die Einlösung von Losgutscheinen über die Spielervermittlungsangebote von LOTTO24 (siehe hierzu Ziffer 4.).
3. Losarten, Abonnements und Lotgutscheine
3.1 Losarten
Die Veranstalterin bietet folgende Losarten an:
Einzellos: Teilnahme an einerZiehung
Los-Kombi: Teilnahme an unterschiedlichen Ziehungen einer Season
Season Pass: Teilnahme an allen Ziehungen einer Season
Alle Losarten können in Lospaketen in unterschiedlichen Größen angeboten werden.
3.2 Abonnements
Es können zu allen Losarten unterschiedliche Arten von Abonnements („Abos“) angeboten werden. Diese Abos können entweder befristet oder unbefristet angeboten werden und können sich hinsichtlich Verlängerungsmechanismen oder der jeweils erfassten Ziehungen unterscheiden. Die konkret verfügbaren Abos ergeben sich aus dem jeweils auf den Internetseiten Webseite ausgewiesenen Angeboten. Abonnements stehen ausschließlich zur Verfügung, wenn sie auf der Webseite ausdrücklich ausgewiesen sind. Folgende Abos können angebotenen werden:
a) Season-basierte Abonnements: automatische Verlängerung zur nächsten Season, entweder unbefristet oder befristet auf eine definierte Anzahl von Seasons, zum Beispiel als Jahreslos.
b) Ziehungsbezogene Abonnements: automatische Teilnahme an allen zukünftigen Ziehungen einer bestimmten Ziehungsart, zum Beispiel als befristetes oder unbefristetes Super-Car- oder Hero-Car-Abo.
3.3 Geschenklose und Gutscheine
Alle Losarten oder Abos können durch LOTTO24 auch in Form von Gutscheinen, zum Beispiel als Geschenklos, im Folgenden gemeinsam „Losgutschein“ genannt, mit wählbarer Laufzeit angeboten werden. Losgutscheine können über die Spielvermittlungsangebote von LOTTO24 oder über deren Vertriebspartner online sowie terrestrisch erworben werden. Die Einlösung eines Losgutscheins erfolgt auf dem jeweiligen Spielvermittlungsangebot und erfordert:
dass die beschenkte Person das 18. Lebensjahr vollendet hat,
die erfolgreiche Identifizierung und Registrierung auf der Spielvermittlungsplattform,
die fristgerechte Einlösung vor dem im Gewinnplan ausgewiesenen Annahmeschluss bzw. vor Ablauf des auf dem Losgutschein genannten Gültigkeitsdatum.
4. Abschluss des Spielvertrags, Kündigung von Abos
Die Teilnahme an der Traumautoverlosung und den jeweiligen Ziehungen erfolgt durch den Erwerb von Losen oder die Einlösung von Losgutscheinen über die Spielvermittlungsangebote von LOTTO24.
4.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt für die Traumautoverlosung sind nur volljährige Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland unterhalten. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Beschäftigte der Veranstalterin sowie von Unternehmen der ZEAL-Gruppe, insbesondere der ZEAL Network SE und LOTTO24, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen. Entsprechendes gilt auch für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt mit diesen Beschäftigten leben. Als Beschäftigte gelten festangestellte und freie Mitarbeitende.
4.2 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an der Traumautoverlosung setzt eine erfolgreiche Identifizierung des Spielteilnehmers auf einem Spielvermittlungsangebot von LOTTO24 voraus. Der Veranstalter ist berechtigt, das Teilnahmebegehren eines Spielteilnehmers ohne Begründung abzulehnen.
Für eine Teilnahme an der Traumautoverlosung schließt der Spielteilnehmer zwei Verträge:
a) Im Rahmen der Abgabe des Auftrags zum Erwerb eines Loses oder zur Einlösung eines Losgutscheins auf einem Spielvermittlungsangebot von LOTTO24 (z.B. www.traumautoverlosung.de, www.tipp24.de, www.lotto24.de, www.lotto.web.de, www.lotto.gmx.de, www.lotto.n-tv.de) schließt der Spielteilnehmer einen Vertrag mit LOTTO24 bezüglich der Einrichtung und Führung eines Spielkontos auf der Spielvermittlungsplattform und über die Vermittlung der Lose (sog. Spielvermittlungsvertrag) an die Veranstalterin inklusive der Leistung der Spieleinsätze an die Veranstalterin sowie der Auszahlung der von der Veranstalterin erhaltenen Gewinne an den Spielteilnehmer. LOTTO24 als Vermittlerin erhebt hierfür gegenüber dem Spielteilnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Servicegebühr. Der Inhalt des Spielvermittlungsvertrages bestimmt sich dabei nach den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von LOTTO24. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LOTTO24 sind auf dem jeweiligem Spielvermittlungsangebot abrufbar.
b) Zudem kommt bei jeder erfolgreichen Vermittlung eines Spielvermittlungsauftrags durch LOTTO24 ein Vertrag zwischen dem Spielteilnehmer und der Veranstalterin (sog. Spielvertrag) zustande. Der Spielvertrag regelt die Verpflichtung der Veranstalterin, gegen Spieleinsätze die Gewinne an die durch Ziehungen nach dem Spielplan ermittelten Gewinner auszuschütten sowie die Modalitäten der Lotterieteilnahme gemäß dieser Lotteriebestimmungen.
Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn die übertragenen Daten sowie die von der Veranstalterin vergebenen Daten bei der Veranstalterin aufgezeichnet und auf einem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, der Spieleinsatz sowie die Servicegebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind und eine Zahlungsbestätigung vorliegt. Fehlt diese Voraussetzung, kommt der Spielvertrag nicht zustande.
4.3 Regelungen zu Abos
Zeitlich unbefristete Abonnements können gemäß den nachfolgenden Regelungen sowohl durch den Spielteilnehmer als auch durch die Veranstalterin zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt, pausiert oder angepasst werden.
4.3.1 Kündigung
4.3.1.1 Kündigung durch den Spielteilnehmer
Die Kündigung erfolgt in Textform durch Anklicken des entsprechenden Kündigungssymbols im LOTTO24‑Spielkonto. Die Kündigung muss unter Einhaltung einer Frist von drei Kalendertagen zum jeweiligen Ende des Abrechnungszeitraums erklärt werden.
4.3.1.2 Kündigung durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin kann ein zeitlich unbefristetes Abonnement mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigungserklärung erfolgt per E-Mail. Die Veranstalterin kann LOTTO24 mit der Übermittlung der Kündigung beauftragen.
4.3.1.3 Rechtsfolgen der Kündigung
Ab Wirksamwerden der Kündigung werden keine weiteren Lose für zukünftige Ziehungen mehr erworben. Bereits erworbene Lose bleiben für die entsprechenden Ziehungen gültig, insbesondere wenn der Erwerb innerhalb der laufenden Season stattgefunden hat.
4.3.2 Pausierung
Der Spielteilnehmer kann sein Abo jederzeit über sein Spielkonto pausieren, sofern dies vor dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraum erfolgt. Während einer Pause werden keine neuen Lose zugeteilt und keine Zahlungen fällig. Bereits zugeteilte Lose behalten ihre Gültigkeit.
4.3.3 Anpassung eines Abos
Der Spielteilnehmer kann sein Abonnement jederzeit im angebotenen Umfang über sein Spielkonto anpassen, sofern die Anpassung durch den Spielteilnehmer vor dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums erfolgt. Eine vorgenommene Anpassung wirkt sich nur auf zukünftige Teilnahmezeiträume aus. Bereits zugeteilte Lose bleiben davon unberührt.
5. Gewinnermittlung, Gewinnübergabe und -auszahlung
Alle Ziehungen erfolgen mittels zertifiziertem Ziehungssystem unter behördlicher oder notarieller Aufsicht. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Gewinne werden spätestens innerhalb von sechs Wochen ausgezahlt bzw. erhalten ihren Sachgewinn gemäß den nachfolgenden Regelungen.
5.1 Übergabe von Fahrzeug- und Sachgewinnen
Alle Gewinner werden per E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt. Geld- und Sachgewinne (außer Kraftfahrzeuge) werden spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung des jeweiligen Verlosungsergebnisses an den Gewinner ausgezahlt bzw. übergeben.
Die Übergabe eines verlosten Kraftfahrzeugs kann aufgrund gesetzlicher und organisatorischer Anforderungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen und erfordert die Mitwirkung des Gewinners (z. B. Identitätsbestätigung, Terminabstimmung zur Übergabe, Vorlage der für die Zulassung auf den Gewinner notwendige Dokumente). Die Veranstalterin oder die von ihr beauftragte LOTTO24 trifft sämtliche Vorbereitungen zur Fahrzeugübergabe. Die Veranstalterin bzw. LOTTO24 bestimmt hierbei in Abstimmung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Gewinners den Ort und Termin der Übergabe und wird dem Gewinner die Informationen zur Übergabe mit ausreichendem Vorlauf mitteilen. Die Übergabe des verlosten Kraftfahrzeugs kann dabei entweder direkt bei dem von der Veranstalterin bzw. LOTTO24 ausgewählten Autopartner („Autopartner“), das das verloste Fahrzeug für die Veranstalterin bereitstellt, erfolgen, oder an einem anderen von der Veranstalterin bzw. LOTTO24 festgelegten Ort. Der Gewinner verpflichtet sich, den vorgeschlagenen Übergabetermin wahrzunehmen und die Veranstalterin im Falle einer auf wichtigen Gründen beruhender Verhinderung rechtzeitig zu informieren. Etwaige beim Gewinner im Rahmen der Übergabe angefallenen Reisekosten trägt die Veranstalterin, sofern diese vorab mit der Veranstalterin abgestimmt und von dieser freigegeben worden sind.
Die Veranstalterin behält sich vor, dem Gewinner anstelle des Kraftfahrzeugs oder eines Sachgewinns eine Barwertablösung gemäß aktuellem Verkehrswertgutachten zu zahlen, falls sie aufgrund unerwarteter und von ihr nicht zu vertretender Umstände, insbesondere aufgrund eines zwischenzeitlichen Untergangs oder einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung des Kraftfahrzeugs bzw. des Sachgewinns nicht mehr in vollem Umfang über das Kraftfahrzeug bzw. den Sachgewinn verfügen kann.
Abtretungen von Gewinnen an Dritte sind zum Schutz des Gewinners nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Veranstalterin zulässig.
5.2 Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Verlosungsergebnisse werden im Anschluss an die Ziehungen auf den Spielvermittlungsangeboten von LOTTO24 veröffentlicht. Es werden ausschließlich die Ergebnisse der Ziehung veröffentlich. Personenbezogene Daten der Gewinner werden nicht öffentlich bekannt gemacht.
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen der Veranstalterin (z.B. zur Durchführung/Organisation der Übergabe von Sachgewinnen) erforderlich ist.
Der Gewinner erklärt sich unter Wahrung seines Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes bereit, der Veranstalterin und LOTTO24 Einblicke in die Übergabe des Fahrzeuggewinns zu ermöglichen. Die Veranstalterin und/oder LOTTO24 darf in diesem Rahmen von ihr erstelltes bzw. ihr vom Gewinner übergebenes Material (z. B. Text-, Bild- oder Videomaterial über die Fahrzeugübernahme) im Rahmen ihrer Presse-, Öffentlichkeits- und Werbearbeit verwenden.
5.3 Gewinnwahrscheinlichkeiten
Die Gewinnwahrscheinlichkeit ergibt sich aus der Anzahl erworbener Lose im Verhältnis zur Größe des jeweiligen Loskontingents. Sämtliche ausgelobten Gewinne werden garantiert ausgeschüttet.
6. Reinertrag und finanzielle Struktur
Die Summe der Entgelte der Lotterie besteht aus den fristgerecht eingegangenen Spieleinsätzen bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Hauptziehung. Mindestens 30 % der Spieleinsätze verbleiben als Reinertrag für gemeinnützige Zwecke. Die Lotteriesteuer beträgt 16 2/3 %. Die Verwendung entspricht dem Gesellschaftervertrag und den Vergaberichtlinien der Veranstalterin.
7. Gewährleistung
7.1 Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Für den Spielvertrag mit dem Gewinner gelten in Bezug auf das verloste Kraftfahrzeug die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) entsprechend. Der Gewinner hat daher im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln des Kraftfahrzeugs die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber der Veranstalterin. Die Verjährungsfrist beträgt bei Neuwagen grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe des Kraftfahrzeugs.
7.2 Einbindung des Autopartners
Zugunsten einer möglichst schnellen und fachkundigen Abhilfe in Gewährleistungsfällen hat die Veranstalterin bzw. LOTTO24 mit dem Autopartner, der das verloste Kraftfahrzeug bereitstellt, einen Vertrag geschlossen, wonach sich der Gewinner im Fall von Mängeln direkt an diesen Autopartner wenden kann. Der Autopartner wurde von der Veranstalterin bzw. LOTTO24 beauftragt, die Veranstalterin bei der Erfüllung ihrer Gewährleistungspflichten gegenüber dem Gewinner zu unterstützen und etwaige Gewährleistungsansprüche (insbesondere Reparaturen) effizient zu bedienen.
Der Gewinner kann daher den ausgewählten Autopartner direkt kontaktieren oder nach vorheriger Absprache das Ladengeschäft bzw. die Werkstatt aufsuchen, wenn ein Mangel des Fahrzeugs vorliegt. Die Kontaktdaten des Autopartners erhält der Gewinner mit den Informationen zur Fahrzeugübergabe.
Unabhängig davon bleibt die Veranstalterin dem Gewinner gegenüber auch weiterhin zur Erfüllung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verpflichtet. Durch die Einbindung des Autopartners werden keine gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Gewinners gegen die Veranstalterin eingeschränkt oder ausgeschlossen. Die Einbindung des Autopartners dient vielmehr dazu, dem Gewinner einen besonders fachkundigen Ansprechpartner für die praktische Abwicklung der Gewährleistung zur Verfügung zu stellen.
7.3 Garantie
Bei einem Neuwagen kann neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten unter Umständen auch eine freiwillige Garantie des Fahrzeugherstellers, Fahrzeugimporteurs und/oder des Autopartners nach den jeweiligen Garantiebestimmungen eingreifen. In diesem Fall kann sich der Gewinner auch direkt an den Garantiegeber (und seine Erfüllungsgehilfen – regelmäßig die autorisierten Servicepartner des Fahrzeugherstellers bzw. -importeurs – zur Abwicklung der Garantiefälle) wenden. Die Inanspruchnahme einer etwaigen Garantie erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen. Nähere Informationen zu einer solchen Garantie erhält der Gewinner im Rahmen der Fahrzeugübergabe.
8. Haftungsbestimmungen
a) Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen oder sonstigen mit der Weiterleitung der Daten beauftragten Stellen schuldhaft verursacht werden, wird (vorbehaltlich nachfolgender Regelungen dieser Ziffer) für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die Veranstalterin und/oder für die Spielteilnehmer besteht.
b) Buchstabe a findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen. Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet die Veranstalterin dem Lotterieteilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet die Veranstalterin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c) Einer Pflichtverletzung der Veranstalterin stehen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
d) Die Haftungsbeschränkungen in Buchstaben a) und b) gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der Veranstalterin gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (§ 309 Nr. 7 Buchstabe a) BGB).
e) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen auch bei den Erfüllungsgehilfen, derer sich die Veranstalterin zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet die Veranstalterin nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.
f) Die Veranstalterin und ihre Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, verursacht werden.
g) In den Fällen der Buchstaben e) und f) werden das jeweilige Entgelt und die eventuell angefallene Einzahlungsgebühr auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.
h) Alle Ansprüche aus der Teilnahme am Lotteriespiel gegen die Veranstalterin, die Aufsichtsbehörde oder den Notar sowie gegen deren Erfüllungsgehilfen können nur binnen 15 Wochen nach dem Tag der jeweiligen Ziehung gerichtlich geltend gemacht werden. Eine spätere Rechtsverfolgung ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aufgrund vorsätzlichen Handelns bestehen und in den Fällen der Buchstaben c) und d). Dies gilt zudem nicht für Gewährleistungsansprüche des Gewinners in Bezug auf das verloste Kraftfahrzeug.
i) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist, insoweit verzichtet der Spielteilnehmer auf etwaig bereits vor Vertragsschluss entstandene Ansprüche gegen die Veranstalterin.
j) Die Haftung der Veranstalterin ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.
k) Die vorstehenden Haftungsbestimmungen lassen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Gewinners wegen Sach- oder Rechtsmängeln des verlosten Kraftfahrzeugs sowie etwaige Garantieansprüche des Gewinners unberührt.
9. Schlussbestimmungen
a) Jeder Spielteilnehmer erkennt durch seine Teilnahme diese Lotteriebestimmungen an.
b) Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB besteht bei Lotterieverträgen kein Widerrufsrecht.
c) Der Ziehungsleiter trifft im Benehmen mit dem amtierenden Vertreter der Aufsichtsbehörde oder dem Notar die erforderlichen Entscheidungen anlässlich der Ziehung der Gewinne unter Ausschluss des Rechtsweges.
Stand: 19.03.2026
Lotterieveranstalterin / Erlaubnisinhaberin
Dreamify gemeinnützige GmbH
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Lotteriedurchführerin
Lotto24 AG
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg