1. VERANSTALTER UND GELTUNGSBEREICH

Die Dreamify gGmbH (im Folgenden „Veranstalter“) mit Sitz in Hamburg, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg, veranstaltet im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential (Soziallotterie), bei der jeweils über einen festgelegten Zeitraum (im Folgenden „Verlosungszeitraum“) Gewinnerlose im Rahmen von Haupt-, Zwischen- und Extra-Ziehungen ermittelt werden (im Folgenden „Traumhausverlosung“).

Die Zweckerträge aus der Veranstaltung der Soziallotterie werden für die Förderung von gemeinnützigen Projekten verwendet.

Im Auftrag des Veranstalters führt die LOTTO24 AG (im Folgenden „LOTTO24“) mit Sitz in Hamburg diese Soziallotterie als Durchführerin durch und wird daneben als gewerbliche Spielvermittlerin tätig.

2. SPIELPRINZIP DER TRAUMHAUSVERLOSUNG

2.1. Spielprinzip der Traumhausverlosung

Die Traumhausverlosung ist eine Soziallotterie, bei der wiederkehrend jeweils über einen festgelegten Verlosungszeitraum (in der Regel 3 Monate) unterschiedliche Gewinne unter den Teil-nehmern verlost werden. Innerhalb des Verlosungszeitraums finden unterschiedliche Ziehungen statt, bei welchen unter allen jeweils teilnahmeberechtigen Losen in der Hauptziehung eine Bestandsimmobilie inklusive des dazugehörigen Grundstücks sowie in den weiteren Ziehungen Sach- und/oder Geldpreise verlost werden (siehe hierzu unter Ziffer 2.2.).

Bei der Traumhausverlosung gibt es unterschiedliche Lospakete, die jeweils zur Teilnahme an bestimmten Ziehungen berechtigen (siehe hierzu unter Ziffer 3). Für jede Ziehung gibt es einen oder ggfs. mehrere garantierte Gewinner.

Für sämtliche Ziehungen gibt es ein Start- sowie ein Enddatum mit jeweiligem Annahmeschluss (im Folgenden „Teilnahmezeitraum“). Der Lotteriezeitraum sowie die verschiedenen Teilnahmezeiträume sowie die Gewinnart- und höhe werden vor Beginn des jeweiligen Verlosungszeit-raums auf der Internetseite des Veranstalters gesondert bekanntgegeben.

2.2. Ziehungen

Es gibt drei Arten von Ziehungen:

a) Hauptziehung

Bei den Hauptziehungen werden jeweils eine Bestandsimmobilie inklusive des dazugehörigen Grundstücks sowie ein Geldgewinn unter allen teilnahmeberechtigten Losen (siehe hierzu Ziffer 3) an einen garantierten Gewinner verlost. Pro Verlosungszeitraum findet jeweils eine Hauptziehung statt.

b) Zwischenziehung

Zwischenziehungen sind Bestandteil des jeweiligen Abo-Lospakets. Bei Zwischenziehungen werden Geld- und Sachgewinne unter allen teilnahmeberechtigten Losen (siehe hierzu Ziffer 3) verlost. Pro Verlosungszeitraum können nach Ermessen des Veranstalters eine oder mehrere Zwischenziehungen mit unterschiedlichen Geld- und Sachgewinne stattfinden.

c) Extra-Ziehung

Extra-Ziehungen sind Bestandteil des jeweiligen Abo-Lospakets. Extra-Ziehungen finden während eines Verlosungszeitraums monatlich statt. In der Extra-Ziehung wird ein Geldgewinn unter allen teilnahmeberechtigten Losen (siehe hierzu Ziffer 3) verlost.

2.3. Ziehungszeiträume und Gewinne

Die während eines Verlosungszeitraums stattfindenden Ziehungen und deren jeweilige Teilnahmezeiträume sowie die ausgelobten Gewinne (im Folgenden auch „Gewinnplan“) werden vor Start des jeweiligen Verlosungszeitraums auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht.

2.4 Spielteilnahme

Die Spielteilnahme erfolgt durch den Erwerb eines der verschiedenen Lospakete über die Internetseiten des staatlich lizensierten Spielvermittlers LOTTO24, über deren Spielvermittlungsportale sich Spieler registrieren und identifizieren (siehe hierzu Ziffer 4).

Sämtliche Lose eines Lospakets haben die gleiche Loskennung. Die Loskennung wird automatisch vergeben und kann nicht durch den Spielteilnehmer bestimmt werden. Jede Loskennung wird pro Verlosungszeitraum nur einmalig vergeben und kann somit dem Inhaber eindeutig zugeordnet werden.

2.5. Reinertrag

Die Summe der Entgelte der Lotterie besteht aus den fristgerecht eingegangenen Spieleinsätzen bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Hauptziehung. Die Summe der Spieleinsätze ist in ihrer Höhe nicht begrenzt.

Der Reinertrag der Lotterie beträgt mindestens 30 % der Summe der Entgelte. Der gesamte Reinertrag wird für gemeinnützige Zwecke entsprechend dem Gesellschaftervertrag und den Förderrichtlinien des Veranstalters verwendet.

3. LOSPAKETE UND ENTGELT

Bei der Traumhausverlosung werden die nachfolgend aufgeführten Lospakete angeboten. Die verschiedenen Lospakete berechtigen jeweils zur Teilnahme an bestimmten Ziehungen. Der rechnerische Einzelpreis eines Loses beträgt dabei 0,42 EUR zzgl. einer von LOTTO24 je Lospaket erhobenen Servicegebühr.

Die Lospakete für die Traumhausverlosung werden in zwei Varianten angeboten.

a) Einzel-Lospaket: Ein Einzellospaket besteht aus einer bestimmten Anzahl an Losen. Die Lose des Einzellospakets sind für die Hauptziehung des jeweiligen Verlosungszeitraums teilnahmeberechtigt. Die Einzellospakete werden in Höhe von beispielsweise 10 EUR, 25 EUR oder 50 EUR (jeweils inklusive Servicegebühr) angeboten.

b) Abo-Lospaket: Bei einem Abo-Lospaket werden im Rahmen eines unbefristeten Abonnements zum Ersten eines jeden Monats eine bestimmte Anzahl an Losen erworben. Der monatliche Endpreis eines Abo-Lospakets ist abhängig von der gewählten Größe des Los-Pakets.

Es wird zwischen Standard und Premium Abo-Lospaketen unterschieden. Die während eines Verlosungszeitraums erworbenen Lose beider Abo-Lospakete berechtigen zur Teilnahme an der Hauptziehung. Durch den monatlichen Erwerb weiterer Lose innerhalb eines Verlosungszeitraums erhöhen sich für den Spieler die Gewinnchancen für die Hauptziehungen des jeweiligen Verlosungszeitraums. An der Zwischenziehung des jeweiligen Verlosungszeitraums sind die Abo-Lospakete Standard und Premium berechtigt.

Die Lose des Premium Abo-Lospakets nehmen zusätzlich an den monatlich stattfindenden Extra-Ziehungen teil. Teilnahmeberechtigt an der jeweiligen Extra-Ziehung sind nur die im jeweiligen Ziehungsmonat erworbenen Lose. Sofern ein Premium Abo-Lospaket gekündigt wird, erfolgt somit keine Teilnahme mehr an der Extra-Ziehung ab dem Monat, in dem keine Lose mehr im Rahmen des Premium Abo-Lospakets erworben wurden.

Geschenklose: Die vorgenannten Lospakete können auch als Geschenklospakete mit variabler Laufzeit angeboten werden. Die Spielteilnahme erfolgt durch Aktivierung des Lospaketes und Registrierung des volljährigen Empfängers (Beschenkten) auf den Vermittlungsangeboten von LOTTO24. Der Endpreis pro Geschenklospaket ist abhängig vom gewählten Lospaket sowie der gewählten Laufzeit.

Übersicht Teilnahmeberechtigung Lose der verschiedenen Los-Pakete

4. ABSCHLUSS SPIELVERTRAG, KÜNDIGUNG ABO-LOSPAKETE

4.1. Abschluss Spielvertrag

Die Teilnahme an der Traumhausverlosung und den jeweiligen Ziehungen erfolgt über den Kauf eines Lospaketes. Die Lospakete können über die Internetseiten des staatlich lizenzierten Spielvermittlers LOTTO24 erworben werden. Darüber hinaus können auch über terrestrische Vertriebspartner von LOTTO24 Gutscheine oder Geschenklose zur Einlösung auf den Internetseiten von LOTTO24 terrestrisch erworben werden.

Zum Kauf von Lospaketen sind nur volljährige Personen berechtigt, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland unterhalten. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme an der Traumhausverlosung setzt daher eine erfolgreiche Identifizierung der jeweiligen Person (im Folgenden „Spielteilnehmer“) auf den Spielvermittlungsportalen von LOTTO24 voraus. Der Veranstalter ist berechtigt, das Teilnahmebegehren eines Spielteilnehmers ohne Begründung abzulehnen.

Für eine Teilnahme an der Traumhausverlosung schließt der Spielteilnehmer zwei Verträge:

a) Im Rahmen der Abgabe des Auftrags zum Erwerb eines Lospakets auf einem Spielvermittlungsportalen von LOTTO24 (z.B. www.traumhausverlosung.de, www.tipp24.de, www.lotto24.de, www.lotto.web.de, www.lotto.gmx.net, www.lotto.n-tv.de) schließt der Spielteilnehmer einen Vertrag mit LOTTO24 bezüglich der Einrichtung und Führung eines Spielkontos auf der Spielvermittlungsplattform und über die Vermittlung der Lose (sog. Spielvermittlungsvertrag) an den Veranstalter inklusive der Leistung der Spieleinsätze an den Veranstalter sowie der Auszahlung der vom Veranstalter erhaltenen Gewinne an den Spielteilnehmer. LOTTO24 als Vermittler erhebt hierfür gegenüber dem Spielteilnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Servicegebühr. Der Inhalt des Spielvermittlungsvertrages bestimmt sich dabei nach den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von LOTTO24. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers sind auf deren Spielvermittlungsplattform abrufbar.

b) Zudem kommt bei jeder erfolgreichen Vermittlung eines Spielvermittlungsauftrags durch LOTTO24 ein Vertrag zwischen dem Spielteilnehmer und dem Veranstalter (sog. Spielvertrag) zustande. Der Spielvertrag regelt die Verpflichtung des Veranstalters, gegen Spieleinsätze die Gewinne an die durch Ziehungen nach dem Spielplan ermittelten Gewinner auszuschütten sowie die Modalitäten der Lotterieteilnahme gemäß dieser Lotteriebestimmungen. Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn die übertragenen Daten sowie die vom Veranstalter vergebenen Daten beim Veranstalter aufgezeichnet und auf einem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, der Spieleinsatz sowie die Servicegebühr vor Beginn der Ziehung bezahlt worden sind und eine Zahlungsbestätigung vorliegt. Fehlt diese Voraussetzung, kommt der Spielvertrag nicht zustande.

4.2. Kündigung Abo-Lospakete

Die unbefristeten Abonnements der Abo-Lospakete können sowohl durch den Veranstalter als auch durch den Spielteilnehmer monatlich mit Wirkung zum nächsten Monat gekündigt werden.

Spielteilnehmer können die Kündigung in Textform durch Anklicken des entsprechenden Kündigungssymbols in Ihrem LOTTO24-Spielkonto erklären. Die Kündigung durch den Spielteilnehmer muss unter Einhaltung einer Frist von drei Kalendertagen zum jeweiligen Monatsende erfolgen.

Die Kündigungserklärung durch den Veranstalter erfolgt per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen zum jeweiligen Monatsende. Der Veranstalter kann LOTTO24 mit der Kündigungserklärung beauftragen.

Ab Wirksamwerden der Kündigung erwirbt der Spielteilnehmer somit keine weiteren Lose mehr und nimmt daher nicht mehr an allen folgenden Zwischen- und Extraziehungen sowie den Hauptziehungen der sich an den aktuellen Verlosungszeitraum anschließenden Verlosungszeiträume teil. Die im Rahmen des Abo-Pakets zuvor erworbenen Lose bleiben jedoch teilnahmeberechtigt für die Hauptziehung des aktuellen Verlosungszeitraums.

5. GEWINNERMITTLUNG UND GEWINNAUSZAHLUNG

5.1. Gewinnermittlung

Für jede Ziehung werden aus allen teilnahmeberechtigten Losen mithilfe eines zertifizierten Ziehungssystems entsprechend der Ziehungsordnung zufällig die Gewinnlose ermittelt. Sämtliche Ziehungen finden jeweils zu dem vorab bekanntgegebenen Zeitpunkt unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.

5.2. Gewinnbenachrichtigung und Gewinnauszahlung

Alle Gewinner werden automatisch über einen Gewinn per E-Mail benachrichtigt. Geld- und Sachgewinne werden spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung des jeweiligen Verlosungsergebnisses an den Gewinner übergeben. Die Übergabe der im Rahmen der Hauptziehung verlosten Immobilie bedarf, aufgrund der hieran geknöpften gesetzlichen Anforderungen, eines längeren Zeitraums und erfordert die Mitwirkung des Gewinners (siehe auch Ziffer 5.5.).

Abtretungen der Gewinne an Dritte sind zum Schutz des Gewinners nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Gesellschaft möglich.

5.3. Gewinnwahrscheinlichkeiten

Die Gewinnwahrscheinlichkeit auf Hauptgewinne, Zwischengewinne und Extra-Gewinne ist in Relation zu der Anzahl aller und der individuell erworbenen Lose. Wurden beispielsweise 1.000.000 Lose für eine Ziehung verkauft und ein Spieler hat ein Lospaket mit 10 Losen erworben, so beträgt die Gewinnwahrscheinlichkeit für diese Ziehung 10 / 1.000.000 = 1:100.000.

Sämtliche Preise der Haupt-, Zwischen- und Extra-Ziehungen werden garantiert ausgeschüttet.

5.4. Bekanntgabe von Gewinnern

Die Verlosungsergebnisse werden im Anschluss an die Ziehungen auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht. Veröffentlicht werden hierbei lediglich die Verlosungsergebnisse. Die personenbezogenen Daten der Gewinner werden nicht öffentlich bekannt gemacht. Die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte zur Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Der Gewinner der Hauptziehung erklärt sich unter Wahrung seines Persönlichkeitsrechtes und des Datenschutzes bereit, Einblicke in sein Traumhausprojekt und den Verlauf der Übernahme zu geben. Die Gesellschaft darf vom Gewinner unentgeltlich bereitgestelltes Material (z.B. Text-, Bild- oder Videomaterial über die Traumhausübernahme) im Rahmen seiner Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden.

5.5. Gewinnübergabe Immobilie

Die Übertragung des Eigentums an der im Rahmen der Hauptziehung verlosten Immobilie erfolgt nach Abschluss der Hauptziehung. Der Veranstalter bzw. die von ihm beauftragte LOTTO24 wird die notwendigen Vorbereitungen für den Eigentumsübergang veranlassen. Der Übergang des Eigentums erfolgt durch notarielle Beurkundung des vom Veranstalter bzw. LOTTO24 bereitgestellten Grundstückübertragungsvertrags und Eintragung des Gewinners als neuen Eigentümer im Grundbuch. Der Veranstalter bzw. LOTTO24 bestimmt hierbei den beurkundenden Notar sowie den Termin für die Beurkundung. Der Gewinner verpflichtet sich, den vorgeschlagenen Beurkundungstermin wahrzunehmen und den Veranstalter im Falle einer auf wichtigen Gründen beruhender Verhinderung rechtzeitig zu informieren. Sämtliche mit der Übertragung des Eigentums an der im Rahmen der Hauptziehung verlosten Immobilie verbundene Kosten (z. B. Notar- und Grundbuchkosten, Reisekosten zum Notartermin, Grunderwerbsteuer) trägt der Veranstalter.

Der Veranstalter behält sich für den Fall, dass er aufgrund unerwarteter und von ihm nicht zu vertretender Umstände, insbesondere aufgrund eines zwischenzeitlichen Untergangs oder einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung des Grundstücks oder des Gebäudes oder der (nachträglichen) Unwirksamkeit des Grundstückkaufvertrags nicht oder nicht mehr im vollem Umfang über die Immobilie/das Grundstück verfügen kann, vor, dem Gewinner anstelle der Immobilie eine Barwertablösung gemäß aktuellem Verkehrswertgutachten zu zahlen.

5.6. Verteilung der Entgelte

Mindestens 30 % aller vereinnahmten Spielentgelte werden an die Spielteilnehmer in Form von Gewinnen ausgeschüttet. Erreicht der gleitende Durchschnitt der Gewinnauszahlungen seit Beginn der Lotterie einen Wert geringer als 30 %, so wird der Differenzbetrag einem Sicherungsfonds zugeführt, aus dem im Folgejahr eine Sonderverlosung durchgeführt wird. Die genauen Modalitäten der Sonderverlosung wird mit der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde, der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle, abgestimmt.

6. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

a) Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen oder sonstigen mit der Weiterleitung der Daten beauftragten Stellen schuldhaft verursacht werden, wird (vorbehaltlich nachfolgender Regelungen dieser Ziffer 6) für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für den Veranstalter und/oder für die Lotterieteilnehmer besteht.

b) Buchstabe a findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen. Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet der Veranstalter dem Lotterieteilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

c) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung des Veranstalters stehen Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

d) Die Haftungsbeschränkungen in Buchstaben a) und b) gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer von dem Veranstalter gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (§ 309 Nr. 7 Buchstabe a) BGB).

e) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen auch bei den Erfüllungsgehilfen, derer sich der Veranstalter zum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet der Veranstalter nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.

f) Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, verursacht werden.

g) In den Fällen der Buchstaben e) und f) werden das jeweilige Entgelt und die eventuell angefallene Einzahlungsgebühr auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.

h) Alle Ansprüche aus der Teilnahme am Lotteriespiel gegen den Veranstalter, die Aufsichts-behörde oder den Notar sowie gegen deren Erfüllungsgehilfen können nur binnen 15 Wochen nach dem Tag der jeweiligen Ziehung gerichtlich geltend gemacht werden. Eine spätere Rechtsverfolgung ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche, die aufgrund vorsätzlichen Handelns bestehen und in den Fällen der Buchstaben c) und d).

i) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist, insoweit verzichtet der Spielteilnehmer auf etwaig bereits vor Vertragsschluss entstandene Ansprüche gegen den Veranstalter.

j) Die Haftung der Veranstalter ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a) Jeder Lotterieteilnehmer erkennt durch seine Teilnahme diese Lotteriebestimmungen an.

b) Von der Teilnahme an der Lotterie ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Lotterieveran-stalters, des Lotteriedurchführers und -vermittlers, beauftragter Unternehmen sowie Mit-arbeiter von mit diesen verbundenen Unternehmen.

c) Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 12 BGB besteht bei Lotterieverträgen kein Widerrufsrecht.

d) Der Ziehungsleiter trifft im Benehmen mit dem amtierenden Vertreter der Aufsichtsbe-hörde oder dem Notar die erforderlichen Entscheidungen anlässlich der Ziehung der Gewinne unter Ausschluss des Rechtsweges.

Stand: 17.03.2025

Lotterieveranstalter / Erlaubnisinhaberin

Dreamify gemeinnützige GmbH

Straßenbahnring 11

20251 Hamburg

Lotteriedurchführer

LOTTO24 AG

Straßenbahnring 11

20251 Hamburg